Die Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag dar. Dieser hilft dem Versicherungsnehmer vor allem in Fragen der rechtlichen Auseinandersetzung. So hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zu vertreten. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer im Gegenzug eine Versicherungsprämie für die Rechtschutzversicherung.
Die Leistungen der Rechtschutzversicherung beziehen sich die Zahlung der Gerichtskosten, die Kosten des Gegners (sofern der Versicherungsnehmer diese zu zahlen hat), die Kosten der Zeugen sowie die Anwaltskosten (den der Versicherungsnehmer selbst frei wählen kann). Aber auch hier existieren Selbstbeteiligungskosten der Rechtschutzversicherung. Diese belaufen sich in der Regel auf eine Höhe zwischen 150 bis 250 Euro, abhängig vom Rechtsfall.
Die Rechtsschutzversicherung gilt europaweit sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht Europa angehören. Das heißt, auch wenn man im Ausland ist und es vor Ort zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, wirkt die Rechtschutzversicherung. Außerdem gibt es eine Reihe von Rechtschutzversicherungen-Anbietern die bei einem sechs- bis zwölfmonatigen Auslandsaufenthalt den Versicherungsschutz auf einen weltweiten Gültigkeitsbereich erweitern. Allerdings ist in solchen Fällen der Versicherungsschutz in seinem Leistungsumfang enger beschränkt. So werden lediglich die eigenen Gebühren für einen Anwalt bis zu dem dreifachen der Rechtsanwaltskosten in Deutschland erstattet. Der Versicherungsschutz beläuft sich dabei auf eine Summe von 30.000 Euro jährlich.